Ein Beamter, der in einer Vielzahl von Fällen zu spät zur Arbeit erschienen ist, darf nicht ohne Weiteres aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.
Ein Beamter, der in einer Vielzahl von Fällen zu spät zur Arbeit erschienen ist, darf nicht ohne Weiteres aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden.