Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Hamburg Musterfeststellungsklage gegen Parship eingereicht. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Sie können sich der Musterfeststellungsklage ab sofort anschließen.
Quelle: Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein | Verbraucherzentrale.de