Für Menschen, die sich in einer Lebenspartnerschaft oder einer Ehe befinden, gilt seit Jahresbeginn das sogenannte Notvertretungsrecht. Wir erklären, was es damit auf sich hat – und warum eine Vorsorgevollmacht trotzdem weiterhin sinnvoll ist.
Quelle: Notvertretungsrecht: Was sich für Ehegatten und Lebenspartner nun ändert