Unter Umständen müssen Versicherer für die Schäden, die Betriebsinhabern durch Corona-Schließungen entstanden sind, aufkommen. Das entschied der BGH.
Quelle: Corona-Einbußen können von Versicherung umfasst sein
Unter Umständen müssen Versicherer für die Schäden, die Betriebsinhabern durch Corona-Schließungen entstanden sind, aufkommen. Das entschied der BGH.
Quelle: Corona-Einbußen können von Versicherung umfasst sein