BGH urteilt: Kein generelles „rechts vor links“ auf Parkplätzen

Auf Parkplätzen ohne gesonderte Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein „rechts vor links“ – dies wurde nun erstmals höchstrichterlich geklärt. Bedingung des Urteils war ein Fall aus Lübeck: Zwei Autofahrer kollidierten damals auf einem Baumarkt-Parkplatz.

Quelle: BGH urteilt: Kein generelles „rechts vor links“ auf Parkplätzen