Ein Mann wurde in Georgia (USA) inhaftiert, weil ihn eine KI-Software mit einem Dieb verwechselte. Welt-Herausgeber Stefan Aust erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen eine Collage des Satirikers. Das Aufenthaltsverbot in Lützerath ist vorerst rechtens.
Die Presseschau lese ich gern einmal. Heute fiel mir besonders auf: Die Klage von S.Aust gegen Böhmermann. Ich kann es mir nur sehr schwer vorstellen, so hochrangige und intelligente Menschen, die streiten sich um Pipifax. Wie der damalige Kanzler wegen seiner Haarfarbe. Dafür Gerichte zu belagern. Solche Fälle sollte man gleich in den großen „Rundordner“ packen und wegen Beleidigung des Gerichtes abweisen. Oder Laiengerichte damit beschäftigen. Ein Richter a.D. übernimmt den Vorsitz, (damit hat er die Chance bis 70 oder gar zum 80. Lebensjahr zu arbeiten), und der Rest wird aus Laien zusammengesetzt, die gerne mal Richter spielen möchten. Oder ist das alles nur versteckte Werbung?