Die Bewährungsstrafe wegen Untreue gegen den ehemaligen EWE-Chef Matthias Brückmann ist rechtskräftig. Der BGH konnte keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil feststellen.
Die Bewährungsstrafe wegen Untreue gegen den ehemaligen EWE-Chef Matthias Brückmann ist rechtskräftig. Der BGH konnte keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil feststellen.