Das BVerfG hält den Geldentschädigungsanspruch auch im Fall Kohl für unvererblich. Wer tot sei, brauche keine Genugtuung, so die Logik.
Quelle: Kohl-Beschluss des BVerfG: Entwürdigung aus Karlsruhe
Verlag und Autor wurden zu einer Millionen-Geldentschädigung verurteilt. Nach dem Tod von Kohl reduziert sich die Summe auf Null. Das ist in Ordnung sagt das BVerfG. Markus C. Hurek