Wegen der Corona-Maßnahmen schickten Eltern den Sohn nicht zur Schule. Die Schulpflicht kann mit Zwangsgeld durchgesetzt werden, so das Gericht.
Wegen der Corona-Maßnahmen schickten Eltern den Sohn nicht zur Schule. Die Schulpflicht kann mit Zwangsgeld durchgesetzt werden, so das Gericht.