Beim Familiennachzug zu jungen Flüchtlingen kommt es auf die Minderjährigkeit beim Stellen des Asylantrags an. Schiffe zur Seenotrettung dürfen nur bei eindeutiger Gefahr festgehalten werden. Preisabsprachen für Müllfahrzeuge von Daimler und Co. waren rechtswidrig.
EuGH zu Kindergeld für EU-Bürger:innen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine Mutter aus Bulgarien als Unionsbürgerin mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland nicht deshalb von der Kindergeldzahlung ausgeschlossen werden kann, weil sie kein Einkommen hat. Die deutsche Regelung, die die Kindergeldzahlung drei Monate lang verweigert, wenn kein eigenes Einkommen vorliegt, erklärte der EuGH damit auf Vorlage des Finanzgerichts Bremen für unionsrechtswidrig. Solche Sperren seien nur für Sozialleistungen möglich, das Kindergeld sei aber keine Sozialleistung, so der EuGH. FAZ (Katja Gelinsky) und LTO berichten.
Katja Gelinsky (FAZ) zeigt sich in ihrem Kommentar zum Urteil nicht überrascht und erinnert zugleich, wie heikel die Politik der Ausweitung der Freizügigkeit und damit verbundener Vorteile für Arbeitnehmende aus osteuropäischen Staaten sei.