Der beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne stellt einen Dienstunfall dar. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Quelle: VG Aachen: Bizepsriss eines Postboten ist Dienstunfall
Der beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne stellt einen Dienstunfall dar. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Quelle: VG Aachen: Bizepsriss eines Postboten ist Dienstunfall