Nach dem OLG Frankfurt dürfen Ermittler nicht nur wissen, wo Dein Auto steht, sondern durch Navigations-Auswertung auch, wo der Fahrer herumgefahren ist.
Nach dem OLG Frankfurt dürfen Ermittler nicht nur wissen, wo Dein Auto steht, sondern durch Navigations-Auswertung auch, wo der Fahrer herumgefahren ist.