Eine Wohnungsgesellschaft, die Mietsicherheiten in Aktien anlegt, muss den Mieter auch an den Kursgewinnen beteiligen. Das entschied nun das AG Köln.
Eine Wohnungsgesellschaft, die Mietsicherheiten in Aktien anlegt, muss den Mieter auch an den Kursgewinnen beteiligen. Das entschied nun das AG Köln.