Auch wenn von den Trauernden schwarze Kleidung erwartet werde, können Trauerredner die Ausgaben hierfür nicht von der Steuer absetzen, so der BFH.
Auch wenn von den Trauernden schwarze Kleidung erwartet werde, können Trauerredner die Ausgaben hierfür nicht von der Steuer absetzen, so der BFH.