Gegen den Bauüberwacher des eingestürzten Kölner Stadtarchivs muss neu verhandelt werden. Wegen eines Rechtsfehlers hob der BGH das Urteil des LG Köln auf.
Gegen den Bauüberwacher des eingestürzten Kölner Stadtarchivs muss neu verhandelt werden. Wegen eines Rechtsfehlers hob der BGH das Urteil des LG Köln auf.