Die Messerstecherei auf einem Spielplatz in Grönwohld muss neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Strafkammer hob das Urteil gegen einen 21-Jährigen auf.
Die Messerstecherei auf einem Spielplatz in Grönwohld muss neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Strafkammer hob das Urteil gegen einen 21-Jährigen auf.